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Welt

Gemeinsame Agrarpolitik: Was braucht der Marktfruchtbau

Verhandlungen über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 laufen in Brüssel und auf nationaler Ebene. Landwirte fordern eine faire Entlohnung für Umweltleistungen, stabilere Direktzahlungen und weniger Bürokratie, während Finanzminister und Landesregierungen vor großen Herausforderungen bei der nationalen Kofinanzierung stehen.

Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028

Während die Arbeit auf den Feldern von erschwerten Bedingungen geprägt war und bereits die kommende Saison vorbereitet wird, verhandelt man in Brüssel über die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestimmen die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft ab 2028. Für Marktfruchtbetriebe ist dies von großer Tragweite, da die GAP nicht nur die Höhe der Ausgleichszahlungen, sondern auch die Anforderungen an die tägliche Bewirtschaftung beeinflusst.

Direktzahlungen, Agrarumweltprogramme und Investitionsförderungen bleiben für viele Betriebe unverzichtbare Bestandteile der wirtschaftlichen Absicherung. In Zeiten zunehmender Wetterextreme, schwankender Märkte und steigender Produktionskosten sorgen sie für Stabilität und Planungssicherheit.

Nationale Konsultationen und die Rolle des Landwirtschaftsministeriums

Im Herbst und Winter werden voraussichtlich die Weichen für die GAP ab 2028 gestellt. Das Landwirtschaftsministerium (BMLUK) hat bereits vor dem Sommer einen Konsultationsprozess gestartet. Mittlerweile wurden Fach- und Expertengruppen eingerichtet, um die Grundlagen für die Ausgestaltung der Direktzahlungen, des ÖPUL, der Ausgleichszulage, der Investitionsförderung und der Niederlassungsprämie zu erarbeiten.

Aufbauend auf diesen fachlichen Grundlagen gilt es, einen Kompromiss zwischen den Bundesländern zu finden. Wie in vergangenen Verhandlungen wird ein zähes Ringen um die Ausgestaltung erwartet. In früheren Verhandlungsperioden konnten Regionen wie Kärnten – vertreten durch Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und LK-Präsident Siegfried Huber – durch gezielten Einsatz Verbesserungen wie die Stärkung der Ausgleichzulage für kleinere Betriebe und Top-ups in den Direktzahlungen für die ersten 40 Hektar erwirken.

Finanzierungsdruck und steigender Mittelbedarf bei den Kofinanzierungen

Die geplanten Reformen stellen Finanzminister von Bund und Ländern vor enorme Aufgaben. Wie Agrarheute berichtet, genügen die bisher eingeplanten nationalen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 5,6 Milliarden Euro keineswegs, um das geforderte Umweltvolumen bei angehobenen nationalen Kofinanzierungssätzen zu erreichen. Der nationale Mittelbedarf steigt stattdessen auf 6,9 Milliarden Euro, was über die gesamte Förderperiode einen zusätzlichen Finanzbedarf von 1,4 Milliarden Euro bedeutet.

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Foto: LK Kärnten

Bleibt eine solche nationale Aufstockung aus, droht das System in eine Zwickmühle zu geraten: Die Politik steht vor der Wahl, entweder noch tiefere Einschnitte bei den Basisprämien vorzunehmen oder gegen EU-Recht zu verstoßen.

Forderungen der Marktfruchtbetriebe nach fairem Ausgleich und weniger Bürokratie

Marktfruchtbetriebe stehen zunehmend unter Druck, da die Preise für Betriebsmittel, Maschinen, Energie und Ausstattung deutlich gestiegen sind. Gleichzeitig lassen sich höhere Produktionskosten nicht immer über den Markt abdecken. Die Betriebe sind zwar bereit, ihren Beitrag für Umwelt, Klima und Biodiversität zu leisten, fordern dafür jedoch eine faire Entlohnung.

Ein zentrales Anliegen der Landwirte ist zudem der abzubauende Verwaltungsaufwand. Auflagen, Antragstellung und Kontrollen binden wertvolle Ressourcen. Die nächste GAP muss daher praxisgerechter gestaltet werden, wobei Anreizsysteme wie die im ÖPUL deutlich erfolgreicher sind als starre Verpflichtungen.

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Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

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