Der Bürgermeister von Saint-Etienne, das ehemalige Mitglied der LR Gaël Perdriau, wurde am Freitag, dem 19. Januar, nach einem fast achtstündigen Verhör wegen „Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel der Erpressung“ angeklagt, wie seine Anwälte mitteilten.
Herr Perdriau wurde bereits im vergangenen April wegen Erpressung angeklagt „Bestreitet immer noch alle Fakten“ Angeklagt wird im Zusammenhang mit der Existenz eines „Sexvideos“, das darauf abzielt, den ehemaligen zentristischen Abgeordneten Gilles Artigues politisch zu neutralisieren, gaben die Anwälte in einer Pressemitteilung bekannt.
Im Mittelpunkt des Falles steht seine mögliche Rolle bei den Dreharbeiten, der Nutzung und der Finanzierung durch Veruntreuung öffentlicher Gelder dieses im Januar 2015 gedrehten Videos, in dem wir sehen, wie Herr Artigues von einem Escort-Boy in einem Hotelzimmer massiert wird.
Herr Perdriau wurde bereits am 6. April wegen Erpressung angeklagt und wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder durch einen Verwahrer öffentlicher Gewalt“ in den Status eines unterstützten Zeugen gestellt. Er wurde daraufhin unter gerichtliche Aufsicht gestellt, mit einer Kaution von 60.000 Euro.
Von seiner ehemaligen rechten Hand verwickelt
Seine gerichtliche Überprüfung sei am Freitag nicht geändert worden, geben seine Anwälte Christophe Ingrain und Jean-Félix Luciani an. Ihre Pressemitteilung kündigt ihre Absicht an „In den kommenden Tagen werden Konfrontationsanfragen gestellt, die die Richtigkeit der Erklärungen beweisen werden [leur] Klient “.
Die Anklage gegen Herrn Perdriau folgt der Anklage gegen seinen ehemaligen Stabschef wegen krimineller Verschwörung im vergangenen Dezember. Seine frühere rechte Hand, die bis dahin jede Verantwortung in dieser Angelegenheit abgestritten hatte, beschuldigte ihn bei seiner letzten Anhörung, indem er versicherte, dass er seine Verantwortung übernommen habe ” grünes Licht “ beteiligte sich an der Erpressungsaktion und kümmerte sich um deren Finanzierung, wie aus Auszügen aus dem veröffentlichten Protokoll hervorgeht Medienteil.
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