Die seit Jahren geltende Steuerfreiheit für Bitcoin und andere Kryptowährungen nach einer einjährigen Haltefrist steht vor dem Aus. Ein vom Bundesfinanzministerium vorgelegter Referentenentwurf sieht vor, dass Kursgewinne für ab 2027 angeschaffte Token künftig als Kapitaleinkünfte besteuert werden. Während die Politik Mehreinnahmen erwartet, wächst der Widerstand aus Wirtschaft und Bevölkerung.
Finanzministerium setzt Stichtag für Krypto-Bestände
Stellungnahmen zu dem Papier sollten bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden, bevor sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen sollte.
Kern der geplanten Änderung ist die Abschaffung der bisherigen einjährigen Spekulationsfrist nach Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes. Werden Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether künftig nach dem 31. Dezember 2026 erworben, sollen etwaige Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen.
Für ältere Bestände ist im Entwurf ein Bestandsschutz vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 sollen inländische Plattformen und Verwahrer zudem verpflichtet werden, die Kapitalertragsteuer direkt einzubehalten. Die neuen Steuerregeln sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden oder zufließen.
Petition und Kritik treffen auf Regierung
Die Pläne stossen auf massiven politischen und gesellschaftlichen Widerstand.

Der Petitionsausschuss des Bundestages beriet über eine Petition namens ProHaltefrist, die von 44.439 Unterstützern getragen wird. Die Initiatorin Nicole Nowak, in der Bitcoin-Szene als „Heart Money“ bekannt, sowie der Steuerrechtsexperte Dr. Ingo Heuel stellten sich am 12. Oktober den Fragen der Abgeordneten und des Bundesfinanzministeriums. Nowak verwies in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Rente und die wachsende Notwendigkeit privater Altersvorsorge.”
Auch aus den Reihen der Regierungskoalition und der Opposition kommt Kritik. Der CDU-Politiker Georg Günther warnte als Unionsvertreter vor Rechts- und Umsetzungsrisiken sowie unklaren Effekten bei den erwarteten Steuereinnahmen; nach seiner Auffassung sollten vor einer materiellen Änderung erst Erfahrungen mit der neuen Meldepflicht gesammelt werden.
Gleichzeitig brachte die Anhörung im Ausschuss ans Licht, dass im Rahmen der Verbände- und Länderbeteiligung auch Vorschläge eingegangen waren, die steuerlichen Änderungen eher noch in Richtung Gold auszuweiten und damit auch die bisherige Steuerfreiheit für private Goldgewinne infrage zu stellen.
Dokumentation für Anleger ab 2027
Mit dem Systemwechsel hin zu Kapitaleinkünften nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes ändert sich für Anleger auch die administrative Last. Zu jedem Kauf sollten Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten, Wallet-Transfers und Transaktionsketten lückenlos dokumentiert werden, da sich nur so später nachvollziehen lässt, welche steuerliche Behandlung für den jeweiligen Bestand gilt. Der bestehende Sparer-Pauschbetrag soll künftig ebenfalls für entsprechende Kryptogewinne gelten.
