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Extremismus – Gutachten: AfD ist verfassungswidrig – Grüne fordern neuen Anlauf für Verbotsverfahren

Ein neues juristisches Gutachten der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die in Berlin vorgestellte Analyse sieht gute Erfolgschancen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, woraufhin die Grünen nun eine erneute rechtliche Prüfung der Partei fordern.

Die zentralen Vorwürfe der GFF-Analyse

Die zentralen Vorwürfe der GFF-Analyse
Photo: Spiegel
Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichte Analyse stützt sich auf eine massive Datenbasis. Laut Angaben von ZDFheute wurden rund drei Millionen Datenpunkte ausgewertet, darunter 2,9 Millionen Social-Media-Posts, über 77.000 Drucksachen aus dem Bundestag und den Landtagen sowie knapp 55.000 Pressemitteilungen. Die Experten kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei verstoße laut der Ausarbeitung gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. In der Bewertung der rechtlichen Lage halten die Autoren es für wahrscheinlich, dass ein entsprechender Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte. Die Dimension des Dokuments wird in den Berichten unterschiedlich dargestellt: Während die WELT von einer 1.500-seitigen Analyse spricht, gibt der BR die Länge des Gutachtens mit 3.062 Seiten an. Finanziert wurde das Projekt ausschließlich durch private Spenden.

Ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“

Ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“
Photo: WELT
Im Kern des Gutachtens steht der Vorwurf, dass die AfD ein rassistisch geprägtes politisches Konzept verfolgt. Die Experten führen aus, dass die Partei ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis vertrete und dabei bewusst unterschiedliche Klassen von Menschen definiere. Besonders kritisch wird die systematische Herabwürdigung bestimmter Gruppen bewertet. Das Politikkonzept der Partei richte sich auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von Ausländern, Menschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen. Zusätzlich wird die Absicht analysiert, politische Gegner zu unterdrücken. Die GFF führt an, dass politisch motivierte Strafverfolgung zu den Zielen der Partei zähle, was sich unter anderem in Äußerungen gegen ehemalige Regierungsmitglieder zeige.

Das Versagen innerparteilicher Abgrenzung

AfD verfassungswidrig? Vorstellung des Gutachtens der GFF | 25.06.2026
Ein entscheidender Punkt für ein mögliches Parteiverbot ist die Frage, ob radikale Kräfte die gesamte Partei steuern oder ob es eine wirksame innere Abgrenzung gibt. Das Gutachten stellt fest, dass eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stelle, nicht mehr existiere. Die Analyse identifiziert mehrere Schwachstellen in der parteiinternen Ordnung:
  • Mangelnde Sanktionen: Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, jedoch nicht gegen Mitglieder, die besonders stark verfassungswidrige Positionen vertreten.
  • Formale Fassaden: Die sogenannte Unvereinbarkeitsliste, auf der extremistische Organisationen stehen, diene laut den Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung.
  • Taktische Kooperation: Die Parteiführung unterscheide bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was eine faktische Kooperation mit dem rechtsextremen Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe.
Damit wird die These gestützt, dass die radikalen Kräfte innerhalb der Organisation die Oberhand gewonnen haben.

Politische Reaktionen und der Weg zum Verbot

Politische Reaktionen und der Weg zum Verbot
Die Veröffentlichung löst in Berlin und den Landtagen eine neue Debatte aus. Wie Deutschlandfunk berichtet, fordern die Fraktionsvorsitzenden der Grünen einen erneuten Anlauf für ein Verbotsverfahren. Auch die Grünenfraktion in Sachsen-Anhalt drängt laut Spiegel auf eine Verfassungsüberprüfung, da die Demokratie verteidigt werden müsse. Die rechtlichen Hürden für ein solches Verfahren bleiben jedoch hoch. Ein Antrag auf ein Parteiverbot kann ausschließlich durch folgende Organe gestellt werden:
Zuständiges Organ Rolle im Prozess
Bundestag Antragsberechtigt
Bundesrat Antragsberechtigt
Bundesregierung Antragsberechtigt
Bundesverfassungsgericht Einzige Instanz für die endgültige Entscheidung
Während die SPD ein Verbotsverfahren befürwortet, herrschen innerhalb der Union weiterhin Zweifel an der Erfolgsaussicht oder der politischen Zweckmäßigkeit eines solchen Schrittes.

Abgrenzung zum Verfassungsschutz-Gutachten

Das aktuelle GFF-Gutachten setzt sich bewusst von früheren staatlichen Einschätzungen ab. Der Projektleiter der Analyse betont, dass diese Untersuchung zu einem sehr viel vollständigeren Bild führe als das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Frühjahr 2025. Die Einordnung des Verfassungsschutzes, welche die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufte, ist derzeit Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Ein Kölner Verwaltungsgericht hatte diese Einstufung im Februar in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt, während das Hauptsacheverfahren noch läuft. Die GFF-Analyse versucht nun, die Lücken dieser staatlichen Prozesse zu schließen, indem sie nicht nur die Einstufung als rechtsextrem, sondern die konkrete Verfassungswidrigkeit und die damit verbundene Verbotsmöglichkeit in den Fokus rückt.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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