Europawahl 2024: So erstellen Sie einen Stellvertreter für die Abstimmung am 9. Juni

Eine lange geplante Familienfeier, ein Konzert am anderen Ende des Landes oder eine Prüfung im Rahmen Ihres Studiums? Das ist keine Entschuldigung. Wenn Sie bei der Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni, nicht anwesend sein können, müssen Sie lediglich eine Vollmacht zur Stimmabgabe abgeben. Hier erfahren Sie, wie es geht.

Informieren Sie sich vor der Vollmachtserteilung über die Person, der Sie die Vollmacht erteilen möchten. Sie müssen mehrere Dinge über ihn wissen: entweder die Identität (einschließlich sekundärer Vornamen) des Vertreters Ihres Bevollmächtigten, sein Geburtsdatum und seinen Wahlort oder sein Geburtsdatum und die Nummer seines Wählerausweises. Sobald Sie über diese Elemente verfügen, können Sie den Vorgang online abschließen.

Das einfachste: Das Verfahren muss online durchgeführt werden

Der erste Schritt ist sehr einfach: Stellen Sie eine Verbindung zu maprocuration.gouv.fr her, der Regierungsseite, um Ihr Verfahren abzuschließen. Von dort aus müssen Sie sich dann bei Ihrem France Connect-Konto anmelden, auf das Sie normalerweise über Imposs.gouv.fr, ameli.fr oder die digitale Identität der Post zugreifen können.

Dadurch wird authentifiziert, dass Sie der Urheber des Prozesses sind, und die Sie betreffenden Identitätsinformationen vorab ausgefüllt. Anschließend müssen Sie die Gemeinde angeben, in der Sie wählen, und dann die Informationen zu Ihrem Vertreter angeben, damit die Website ihn genau identifizieren kann. Letzter Punkt: der Zeitraum, für den Sie die Vollmacht erteilen, nämlich nur die Abstimmung vom 9. Juni, oder ein anderer, längerer Zeitraum.

Validierung durch France Identity oder auf einer Polizeistation

Gut gemacht, Sie haben Ihren Proxy erstellt! Der Prozess muss noch abgeschlossen werden. Normalerweise erhalten Sie eine E-Mail mit der Referenz Ihrer Akte, die Sie den zuständigen Dienststellen mitteilen können. Für den Abschluss Ihres Prozesses stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: Die eine ist zu 100 % digital, die andere erfordert den Gang zu einer Polizeistation.

Um die dematerialisierte Option nutzen zu können, müssen Sie über den Antrag „France Identity“ verfügen, was bedeutet, dass Sie über einen Personalausweis im Bankkartenformat verfügen, der seit März 2021 im Umlauf ist. Über den Antrag können Sie die Überprüfung Ihrer Identität abschließen Schließen Sie Ihren Vorgang ab.

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Ist dies nicht der Fall, greifen wir auf die guten alten Methoden zurück: Sie müssen sich lediglich mit einem gültigen Personalausweis und Referenznachweis an die Polizeistation oder Gendarmerie Ihrer Wahl wenden (auch außerhalb Ihrer Wahlgemeinde). Ihre Proxy-Anfragedatei. Sie können sich auch an das Gericht wenden, an dem sich Ihr Wohnsitz befindet. In diesen drei Fällen werden Sie dann von einem vereidigten Beamten empfangen, um Ihre Akte fertigzustellen. Sie erhalten umgehend eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wenn Sie nicht online gehen möchten

Wenn Sie das Verfahren lieber ohne Nutzung des Internets durchführen möchten, können Sie das Papierformular zum Ausfüllen abholen und an die Gendarmerie, die Polizeistation oder das Gericht (zuständig für Ihre Wahlgemeinde) zurücksenden oder sich direkt an eine dieser Stellen wenden, um es auszufüllen das Verfahren mit Beamten, wenn Sie dieses Formular nicht ausdrucken können. Alle zu befolgenden Verfahren sind auf der Website service-public.fr detailliert beschrieben.

Bezüglich der Frist, die Ihnen zur Verfügung steht, gilt: Je früher, desto besser, warnen Sie die Behörden: „Sie riskieren, nicht wählen zu können, wenn das Rathaus Ihre Vollmacht nicht rechtzeitig erhält oder nicht die nötige Zeit hat, sie zu berücksichtigen.“ » Vermeiden Sie es daher nach Möglichkeit, sich am Freitagabend weniger als 48 Stunden vor der Wahl zu beeilen, um die Verfahren abzuschließen.

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