Europa verhängt gegen Apple eine Geldstrafe wegen unlauteren Wettbewerbs mit Musik-Apps

Die Europäische Kommission hat gegen Apple eine Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verhängt und dem Unternehmen vorgeworfen, seine Marktmacht im Bereich des Vertriebs von Musik-Streaming-Diensten durch als unfair angesehene Praktiken in seinem App Store missbräuchlich ausgeübt zu haben. Der Streit dreht sich um bestimmte von Apple auferlegte Regeln, die laut EU die Möglichkeiten von Spotify und anderen Apple Music-Konkurrenten einschränken, alternative Methoden zum Abonnieren ihrer Dienste zu fördern. Apple wies die Vorwürfe umgehend zurück und kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. In einer von deutlichen Tönen geprägten Pressemitteilung bestritt das Unternehmen die Schlussfolgerungen der Kommission, argumentierte, dass es keine konkreten Beweise für eine Schädigung der Verbraucher gebe, und unterstrich seine Vision eines gesunden, wettbewerbsorientierten und schnell wachsenden Marktes.

Die verhängte Geldbuße stellt den Höhepunkt einer mehr als zehnjährigen Untersuchung dar, die durch eine formelle Beschwerde von Spotify aus dem Jahr 2019 untermauert wurde. Die Höhe der Geldbuße, berechnet im Verhältnis zu Apples weltweiten Einnahmen, solle demnach abschreckend wirken wie von der Europäischen Kommission angegeben. Die Untersuchung machte deutlich, dass die Richtlinien von Apple Entwickler von Musik-Streaming-Anwendungen daran hinderten, iOS-Benutzer über Alternativen zum Abonnieren von Diensten außerhalb des App Stores zu informieren, Alternativen, die wirtschaftlich vorteilhafter sein könnten, und die von Apple auf In-App-Käufe erhobenen Provisionen von 15–30 % zu vermeiden . Die angegriffenen Regeln untersagten Entwicklern ausdrücklich, den Nutzern die Möglichkeit alternativer Zahlungsmethoden oder bestehende Preisunterschiede offenzulegen oder Nutzer auf die Websites der Entwickler zu verweisen, um Abonnements außerhalb des App Stores zu erwerben.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission stellen solche Beschränkungen eine Praxis unfairer Handelsbedingungen dar und sind daher nach EU-Recht praktisch illegal. Im Rahmen der Maßnahme wurde Apple auch angewiesen, solche richtlinienwidrigen Beschränkungen künftig abzuschaffen. Dennoch hat Apple nach der Einleitung der EU-Untersuchung bereits damit begonnen, seine Richtlinien zu ändern und in einigen Fällen bereits zuvor verhängte Beschränkungen zu lockern. Die neuesten App-Store-Richtlinien erlauben nun sogenannten „Reader-Apps“, darunter Spotify, externe Links für die Kontoverwaltung und Zahlungsoptionen einzufügen und ermöglichen außerdem die kostenlose E-Mail-Kommunikation mit ihren Benutzern. Apple kündigte außerdem die bevorstehende Einführung neuer Handelsbedingungen für Entwickler in der EU im Einklang mit dem Digital Markets Act an, die Spotify und anderen Musik-Streaming-Diensten theoretisch größere Freiheiten bieten sollten.

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