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Nach sieben Jahren und 10.000 ausgegebenen Euro gewann La Malouine endgültig ihren Kampf gegen die Eigentümer, den sie vor Gericht verklagt hatte, und erwirkte ein Verbot der kurzfristigen Vermietung ihrer Residenz. Das Berufungsgericht von Rennes bestätigte das erstinstanzliche Urteil von 2021 mit der Begründung, dass die durch diese Tätigkeit verursachten Belästigungen im Widerspruch zu den Miteigentumsbestimmungen stünden, die den stabilen und dauerhaften Charakter der Besetzung vorsahen.