Verlängerter und erweiterter Elternurlaub. Dies ist eine der Neuerungen, die mit dem Haushaltsgesetz für 2024 eingeführt wurden. Im Einzelnen wird ab Januar ein neuer Monat der Elternzeit mit einer Vergütung von 80 % eingeführt. Die Maßnahme soll berufstätigen Müttern und Vätern helfen, da die Geburtenrate in Italien seit Jahren rückläufig ist: Im Jahr 2023 wird es weniger als 400.000 Geburten geben. Die Maßnahme soll es Arbeitnehmern ermöglichen, mehr Zeit für ihre Kinder zu haben.
So funktioniert Elternzeit
Normalerweise werden Monate des Elternurlaubs (freiwilliger Verzicht auf die Arbeit nach Ablauf der obligatorischen Mutterschafts- und Vaterschaftszeit) durch eine Vergütung in Höhe von 30 % des Gehalts für bis zu 9 Monate abgedeckt. In unserem Land beträgt die maximale Urlaubsdauer für beide Elternteile insgesamt 10 Monate für jedes Kind bis zum Alter von 12 Jahren. Die Frist erhöht sich nur dann auf 11 Monate, wenn der berufstätige Vater das Recht ausübt, für einen ununterbrochenen oder anteiligen Zeitraum von mindestens drei Monaten auf die Arbeit zu verzichten.
Was sich ändert und die Zahlen in Italien
Mit dem Haushaltsgesetz werden ab dem 1. Januar 2024 Zeiten des Elternurlaubs von Arbeitnehmern mit Kindern unter 6 Jahren abgedeckt, deren Urlaub nach dem 31. Dezember 2023 endete bis zu 80 % des Gehalts für 2024, maximal zwei Monate. Nachfolgende Urlaubszeiten, die innerhalb des 12. Lebensjahres beantragt werden können, bleiben mit 30 % vergütet. Bis die Grenze von 9 Monaten Entschädigung erreicht ist. Von den etwa 350.000 Beziehern von Elternzeit im Jahr 2022 waren 270.000 Frauen.
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30. Januar 2024 (geändert 30. Januar 2024 | 18:17 Uhr)
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