Ein neues Gehaltsabrechnungsmodell, Social und HR

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Arbeitgeber ein neues Lohnabrechnungsmuster verwenden.

Seit einigen Jahren müssen Arbeitgeber für die Vorlage von Beiträgen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Angaben zum Quellensteuerabzug ein von den Behörden festgelegtes Lohnabrechnungsmuster einhalten.

Au 1Ist Januar 2025 müssen alle Arbeitgeber ein neues Gehaltsabrechnungsmodell verwenden, das kürzlich per Verordnung definiert wurde. Ein neu gestaltetes Modell, insbesondere im Hinblick auf die Darstellung von Beiträgen und Sozialversicherungsbeiträgen. Außerdem wird es einen neuen Abschnitt über „Erstattungen und sonstige Abzüge“ geben, der insbesondere Fahrtkosten, Essensgutscheine und Urlaubsgutscheine betreffen wird.

Bis dahin können Arbeitgeber das aktuelle Lohnabrechnungsmodell weiterverwenden. Ein Modell, das ab 1Ist Juli 2023 müssen neue Angaben gemacht werden, nämlich der Nettosozialbetrag (alle Bruttobeträge, die den Ausgleichs- und Ersatzeinkommen der Arbeitnehmer entsprechen, von denen die vom Arbeitnehmer zu zahlenden obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden).

Klarstellung: Für Arbeitnehmer, die nicht von bestimmten Beiträgen betroffen sind, können in der Lohnabrechnung nur die Zeilen angezeigt werden, die Anlass zur Berechnung und Deklaration der Beiträge geben. So erscheint die Apec-Zeile beispielsweise nur auf den Gehaltsabrechnungen von leitenden Angestellten.

Nachfolgend stellen wir Ihnen diese beiden neuen Lohnabrechnungsmodelle vor. In dem Wissen, dass sie vor ihrem obligatorischen Inkrafttreten verwendet werden können.

Verpflichtendes Lohnabrechnungsmuster ab 1. Juli 2023 und verwendbar bis 31. Dezember 2024

BEITRÄGE UND SOZIALE BEITRÄGE Base Rate Mitarbeiteranteil Arbeitgeberanteil
GESUNDHEIT
Soziale Sicherheit – Krankheit Mutterschaft Invalidität Tod
Komplementäre Gesundheit
Zusätzliche Erwerbsunfähigkeit Invalidität Tod

Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
ARBEITSUNFÄLLE – BERUFSKRANKHEITEN Wert Wert
RUHESTAND
Gekappte Sozialversicherung
Unbegrenzte Sozialversicherung
Ergänzungstranche 1
Ergänzungstranche 2
Zusätzlich

Wert
Wert
Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
FAMILIE Wert Wert
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Apec
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
SONSTIGE BEITRÄGE DES ARBEITGEBERS Wert
GESETZLICHE ODER VOM TARIFVERTRAG VORGESEHENE BEITRÄGE Wert Wert
CSG von der Einkommenssteuer abzugsfähig Wert Wert Wert
CSG/CRDS nicht von der Einkommenssteuer abzugsfähig Wert Wert Wert
BEITRAGSBEFREIUNGEN UND -ERMÄSSIGUNGEN Wert Wert
GESAMTGEBÜHREN UND BEITRÄGE Wert Wert
NET SOZIAL Wert
NETTOZAHLBAR VOR EINKOMMENSTEUER (1) Wert (1)
davon Entgeltänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge (2) Wert
EINKOMMENSSTEUER Base Rate Menge Der bisherige Jahresverlauf
Steuerpflichtiger Nettobetrag Wert Wert
Einkommensteuer an der Quelle abgezogen Wert Wert Wert Wert
Nettobetrag der ausgenommenen Voll-/Überstunden Wert Wert
NETTO ZU ZAHLEN AN DEN MITARBEITER (in Euro) (1) Wert (1)
REDUKTION DER ARBEITGEBERBEITRÄGE (in Euro) (2) Wert
VOM ARBEITGEBER GEZAHLTE GESAMTZAHLUNG (in Euro) Wert

(1) Diese Angaben und die dazugehörigen Werte müssen so erscheinen, dass ihre Lesbarkeit im Vergleich zu den anderen Zeilen erleichtert wird (2) Diese beiden Zeilen sind ab dem 1. Juli 2023 optional.

OBLIGATORISCHES LOHNABRECHNUNGSMODELL AB 1. JANUAR 2025

GROB (1) Wert (1)
BEITRÄGE UND OBLIGATORISCHE SOZIALABGABEN Base Rate Mitarbeiter Arbeitgeber
Gesundheit
Sozialversicherung Krankheit Mutterschaft Invalidität Tod
Ergänzende obligatorische Krankenversicherung

Wert
Wert

Wert
Wert

Wert
Wert

Wert
Wert
Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten Wert Wert
Ruhestand
Gedeckelte Alterssicherung
Unbegrenzte Alterssicherung
Zusatzrente, CEG und CET T1
Zusatzrente, CEG und CET T2

Wert
Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
Wert

Wert
Wert
Wert
Wert
Familie Wert Wert
Arbeitslosenversicherung
Apec
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Sonstige vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben Wert
Gesetzliche oder tarifvertraglich vorgesehene Beiträge Wert Wert Wert Wert
CSG von der Einkommenssteuer abzugsfähig Wert Wert Wert
CSG/CRDS nicht von der Einkommenssteuer abzugsfähig Wert Wert Wert
CSG/CRDS auf nicht steuerpflichtiges Einkommen Wert Wert Wert
GESAMTGEBÜHREN UND OBLIGATORISCHE BEITRÄGE Wert Wert
BEITRAGSBEFREIUNGEN UND -ERMÄSSIGUNGEN Wert Wert
FREIWILLIGE BEITRÄGE UND SOZIALE BEITRÄGE Base Rate Mitarbeiter Arbeitgeber
Fürsorge, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Tod, Sonstiges Wert Wert Wert Wert
Zusatzrente Wert Wert Wert Wert
MONTANT NET SOZIAL Wert
RÜCKERSTATTUNGEN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE Base Rate Mitarbeiter Arbeitgeber
Transportkosten Wert Wert Wert Wert
Titel-Restaurant Wert Wert Wert Wert
Urlaubsgutscheine Wert Wert Wert Wert
Andere Wert Wert Wert Wert
ZAHLBARER NETTOBETRAG VOR EINKOMMENSTEUER Wert
EINKOMMENSSTEUER Base Rate Mitarbeiter Der bisherige Jahresverlauf
Steuerpflichtiger Nettobetrag Wert Wert
Nettobetrag von HC/HS/RTT befreit Wert Wert
AN DER QUELLE ABGEZOGENE EINKOMMENSTEUER Wert Wert Wert Wert
ZU ZAHLENDER NETTOBETRAG (in Euro) (1) Wert (1)
VOM ARBEITGEBER GEZAHLTE GESAMTZAHLUNG Wert

(1) Diese Erwähnungen sowie die dazugehörigen Werte müssen so erscheinen, dass ihre Lesbarkeit im Verhältnis zu den anderen Zeilen erleichtert wird.

Beschluss vom 31. Januar 2023, ABl. vom 7. Februar

Häufig gestellte Fragen des Ministeriums für Arbeit, Vollbeschäftigung und Integration


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