Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant ein Investitionsschutzgesetz, um die Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände durch Linke, Grüne und SPD zu erschweren. Das Vorhaben setzt strikte Hürden wie Entschädigungen zum Verkehrswert und eine nachgewiesene Notwendigkeit, was den geplanten Ankauf von 160.000 Wohnungen massiv verteuern könnte.
Die Pläne für eine rot-grün-roten Regierungsbildung in Berlin schlagen hohe Wellen in der Bundespolitik. Im Mittelpunkt stehen dabei Vereinbarungen über die Übernahme großer privater Immobilienbestände, die nun auf Bundesebene scharfe Gegenmaßnahmen auslösen laut Berichten von N TV. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt reagiert mit einem neuen Gesetzesvorhaben, das den politischen Konflikt zwischen dem Bund und den Landesplänen zuspitzt.
Alexander Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz gegen Berliner Bestandsübernahmen an
Das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigte Investitionsschutzgesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen für Vergesellschaftungen in Deutschland exakt regeln und an hohe Hürden knüpfen. In einer Mitteilung an die Bild-Zeitung fand der CSU-Politiker scharfe Worte für das Vorhaben des möglichen Berliner Bündnisses.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat ein „Investitionsschutzgesetz“ gegen die geplanten Wohnungsenteignungen in Berlin angekündigt. Der Innenminister sprach von einem „linken Vergesellschaftungsfetisch“, der nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.https://t.co/ivDTry4vtx
— https://x.com/apollo_news_de/status/2114305540587139365
Das Vorhaben zielt direkt auf die Sondierungsgespräche in der Hauptstadt. Dort haben sich Linke, Grüne und SPD darauf verständigt, gegen große Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorzugehen. Insgesamt rund 160.000 Wohnungen von fünf großen Immobilienunternehmen sollen nach diesen Plänen in den Besitz des Landes überführt werden gemäß Berichten von WELT. Gleichzeitig sieht das Berliner Papier den Neubau von 100.000 Wohnungen sowie einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien vor.
Drei zentrale Hürden für Enteignungen im neuen Entwurf
Der vom Bundesinnenministerium vorgesehene Drei-Stufen-Plan soll sicherstellen, dass Vergesellschaftungen unter anderem nur zum Verkehrswert erfolgen und damit rechtlich erschwert werden. Die Vorgaben greifen tief in die bisherigen Kalkulationen der potenziellen Berliner Koalitionspartner ein.

- Verkehrswert: Entschädigungen bei Verstaatlichungen sollen ausschließlich zum Verkehrswert gezahlt werden, der zwingend durch ein unabhängiges Wertgutachten ermittelt werden muss.
- Direkte Barauszahlung: Die Entschädigungssumme muss unmittelbar in Geld fließen.
- Nachweispflicht: Eine Vergesellschaftung setzt den ausdrücklichen Nachweis voraus, dass alle alternativen Mittel wie Investitionen in den Wohnungsbau oder staatliche Förderungen vollständig ausgeschöpft wurden.
Die in Berlin von den Parteien für Entschädigungen veranschlagten 16 Milliarden Euro dürften nach Einschätzung von Experten deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen berichtet N TV. Markt- und Finanzexperten schätzen, dass eine Verstaatlichung zum echten Verkehrswert Kosten zwischen 50 und 60 Milliarden Euro an Steuergeldern verursachen würde meldet WELT – eine Summe, die den Berliner Landeshaushalt extrem belasten und das Modell praktisch unfinanzierbar machen würde.
Verfassungsrechtlicher Streit zwischen Bund und Ländern
Der Konflikt berührt fundamentale Fragen der deutschen Eigentumsgarantie und der föderalen Kompetenzverteilung. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen sowie Produktionsmitteln gegen Entschädigung, wird laut Ad Hoc News jedoch in der politischen Debatte um die Berliner Pläne diskutiert.

Das geplante Investitionsschutzgesetz ändert den Verfassungstext selbst nicht, soll aber die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen regeln und diese dadurch erschweren, so Ad Hoc News. Während die beteiligten Parteien in Berlin an ihren Plänen festhalten wollen, sehen Beobachter erhebliche verfassungsrechtliche Risiken und stellen die grundsätzliche Zuständigkeit des Bundes für ein solches Verbot infrage berichtet N TV. Die Kontroverse dürfte letztlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden analysiert N TV.