Während des Einstellungsverfahrens und im laufenden Arbeitsverhältnis gibt es typische Situationen und Bereiche, in denen Arbeitgeber im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung besonders aufpassen müssen.
Stellenanzeige
Bereits die Formulierung der Stellenanzeige birgt ein gewisses Diskriminierungsrisiko. Unbedingt zu beachten ist, dass die Stelle geschlechterneutral ausgeschrieben wird. Die Stellenanzeige ist so zu formulieren, dass ein bestimmtes Geschlecht nicht von vornherein ausgeschlossen wird.
Ebenso muss darauf geachtet werden, die Stelle altersneutral auszuschreiben. Konkrete Altersangaben sind in der Stellenausschreibung zu vermeiden.
Außerdem sollte eine Formulierung wie „Mitarbeit in einem jungen, dynamischen Team“ vermieden werden, weil dies als Indiz gewertet werden könnte, dass ältere Bewerber unerwünscht sind.
Zudem darf in einer Ausschreibung niemand aufgrund seiner Herkunft ausgegrenzt werden. Deshalb ist es verboten, in der Stellenanzeige eine bestimmte Nationalität als Einstellungskriterium zu fordern.
Auch die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ ist problematisch und sollte vermieden werden. Wenn für die betreffende Stelle sehr gute Deutschkenntnisse unerlässlich sind, wäre es besser zu schreiben „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ oder „sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift“.