Die Schweizer Finanzaufsicht prüft die Boni von Bankern

Eine Schweizer Flagge ist über einem Logo der Credit Suisse in Bern, Schweiz, am 15. November 2023 abgebildet. REUTERS/Denis Balibouse/Aktenfoto

ZÜRICH – Die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde möchte die Möglichkeit erörtern, Boni von Bankern im Zuge stärkerer Befugnisse nach dem Sturz der Credit Suisse und dem Verkauf an UBS zurückzufordern.

„Die Frage liegt auf dem Tisch und muss jetzt diskutiert werden“, sagte Finma-Präsidentin Marlene Amstad gegenüber der Zeitung „Schweiz am Wochenende“ auf die Frage nach dem Anspruch auf Rückzahlung von Boni.

„Der Fall Credit Suisse zeigt, dass die Bank über Jahrzehnte Verluste gemacht und gleichzeitig hohe Boni ausgezahlt hat“, sagte sie im Interview am Samstag.

„Wir brauchen daher eine bessere Rechtsgrundlage, damit die Finma früher und gezielter eingreifen kann.“

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Die Finma hat bereits stärkere Befugnisse zur künftigen Aufsicht über Kreditgeber gefordert, nachdem sie wegen ihrer zögerlichen Reaktion auf die zunehmenden Probleme der Credit Suisse vor dem Bankcrash im März in die Kritik geraten war.

Die Regulierungsbehörde hat bereits zuvor erklärt, dass sie die Möglichkeit haben möchte, Bußgelder zu verhängen, Einzelheiten zu Durchsetzungsverfahren zu veröffentlichen und die Rechenschaftspflicht durch die Festlegung einer Reihe von Regeln zu erhöhen, die spezifische Verantwortlichkeiten für leitende Angestellte festlegen – was einem in Großbritannien verabschiedeten Rahmen entspricht.

Die Finma könne diese Befugnisse derzeit nicht ausüben, die Entscheidung darüber, ob sie ihnen künftig zugestanden werde, sei Sache des Schweizer Parlaments, sagte Amstad, der die Aufsichtsbehörde seit 2021 leitet.

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„Im Geldgeschäft spielt Geld eine Rolle“, sagte sie der Zeitung. „Deshalb brauchen wir Bußgelder und deshalb brauchen wir die richtigen Anreize bei der Vergütung.“

Hilfreich sei auch die Befugnis, die Verfahren der Finma künftig zu veröffentlichen, sagte Amstad.

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„Wir haben Zähne und benutzen sie, aber wir sollten sie auch zeigen dürfen“, sagte sie. „Heute verlangt das Gesetz, dass viele unserer Handlungen öffentlich unsichtbar bleiben, was wiederum als Untätigkeit interpretiert werden kann.

„Der Fall Credit Suisse hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, andere Marktteilnehmer und die Öffentlichkeit zu informieren. Mit dieser strikten Verschwiegenheitspflicht über getroffene Massnahmen stellt die Schweiz international eine Ausnahme dar.»

Auch bei den Vergütungsmodellen der Banken wolle die Finma mitreden, allerdings bedeute dies nicht die Festsetzung der Löhne, sagte Amstad.


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„Das ist nicht unsere Aufgabe“, sagte sie. „Aber wir brauchen mehr rechtliche Mittel, um in das Vergütungssystem einzugreifen.“

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