Der One-Stop-Shop ist am 30. Juni in Betrieb, Steuer- und Wirtschaftsrecht

Nach Angaben der Regierung wird die zentrale Anlaufstelle, in der Unternehmen ihre Formalitäten erledigen können, am 30. Juni voll funktionsfähig sein. Die Nutzung von Infogreffe und Einreichungen in Papierform bleibt jedoch bis zum 31. Dezember 2023 möglich.

Sie wissen es: Seit dem 1Ist Im vergangenen Januar müssen Geschäftsformalitäten elektronisch über einen zentralen elektronischen Schalter erledigt werden, der über die Website www.formalites.entreprises.gouv.fr zugänglich ist.

Unternehmen müssen es daher unabhängig von ihrer Rechtsform (Kleinstunternehmen, Einzelunternehmen oder Gesellschaft) und ihrem Tätigkeitsbereich (gewerblich, handwerklich, freiberuflich, landwirtschaftlich) für alle Gründungsformalitäten (Registrierung) und Änderungen (Änderungen im Zusammenhang mit der Niederlassung) verwenden oder der Geschäftsführer), Einstellung der Tätigkeit sowie zur Hinterlegung des Jahresabschlusses.

Klarstellung: Die Hinterlegung von Unternehmensabschlüssen bei den Kanzleien der Handelsgerichte auf dem Papierweg bleibt weiterhin möglich.

Seit seiner Inbetriebnahme kam es bei diesem One-Stop-Shop jedoch zu gravierenden Störungen. Außerdem wurde ein Backup-Verfahren eingeführt, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Formalitäten über andere Kanäle zu erledigen, nämlich über die ehemalige Website www.guichet-entreprises.fr und die Plattform www.infogreffe.fr.

Aber bald sollte alles wieder normal sein! Tatsächlich hat die Regierung angekündigt, dass die zentrale Anlaufstelle am 30. Juni voll funktionsfähig sein wird. Ab diesem Datum sollen daher alle Geschäftsformalitäten (Gründung, Änderung von natürlichen Personen oder Gesellschaften, Kündigungen, Hinterlegung von Konten) dort möglich sein.

Hinweis: Die abweichenden Regelungen werden jedoch bis zum 31. Dezember 2023 beibehalten, um die Verfahren zu sichern und auch der Intensität des Formalitätenaufkommens in der Sommerperiode Rechnung zu tragen. Daher können die Änderungs- und Kündigungsformalitäten bis zu diesem Datum weiterhin auf der Infogreffe-Website oder in Papierform bei den Standesämtern erledigt werden.

Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vom 20. Juni 2023


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