Das Schweizer Parlament prüft die Übernahme der Credit Suisse

Schweizer Banker gelten seit langem als verschwiegen, wenn es darum geht, Details über die Konten ihrer Kunden preiszugeben.

Im Laufe der Jahre wurde diese Praxis jedoch mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht, die von Geldwäsche bis hin zu Steuerhinterziehung reichten, was dem Image der Schweiz schadete und ihr den Namen „Steueroase“ oder „Steuerparadies“ einbrachte, in dem wohlhabende Menschen ihr nicht deklariertes Vermögen verstecken .

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Auf Druck anderer Länder ging die Schweiz jedoch 2016 gegenüber ausländischen Kontoinhabern härter vor und tauschte Informationen mit ihren ausländischen Partnern aus, um Steuertransparenz zu gewährleisten.

Dies bedeutet, dass eine ausländische Person, egal ob in der Schweiz oder im Ausland, Vermögenswerte nicht länger bei einer Schweizer Bank verstecken und darauf hoffen kann, dass ihr eigenes Land nichts davon erfährt.

Für Ausländer sind die Zeiten des Bankgeheimnisses also längst vorbei.

Für Schweizer Kunden ist diese Praxis jedoch immer noch intakt.

„Kundenvertraulichkeit“

Die Schweizer bezeichnen diese Praxis nicht als „Bankgeheimnis“, sondern als „Kundengeheimnis“, wofür es eine lange gesetzliche Grundlage gibt.

Nach Angaben der Regierung schützt dieses Gesetz „die finanzielle Privatsphäre der Bürger vor unbefugtem Zugriff Dritter oder des Staates“.

Die Regierung erklärt es so: „Das Bankgeheimnis ergibt sich aus dem Zivilrecht, insbesondere aus der vertraglichen Verpflichtung des Bankiers, die persönlichen Daten seines Kunden vertraulich zu behandeln.“ Die Privatsphäre des Kunden wird zudem durch die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches über den Persönlichkeitsschutz und durch das Datenschutzgesetz geschützt. Darüber hinaus sieht das Bankrecht im Zivilrecht die Verschwiegenheit des Bankiers als Berufspflicht an, deren Verletzung strafbar ist.“

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Mit anderen Worten: Die Bank muss Informationen über ihre Schweizer Konten nicht nur vertraulich behandeln, sondern könnte sogar bestraft werden, wenn sie diese preisgibt.

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Herausforderungen an das Gesetz

Einige Schweizer Politiker sprechen sich gegen diese langjährige Praxis aus.

„Jetzt ist es an der Zeit, das Bankgeheimnis in der Schweiz abzuschaffen“, sagt Tobias Vögeli, Präsident der Jungen Grünliberalen.

Er argumentiert, dass eine Änderung des Gesetzes, das Banken zur Verschwiegenheit über die Finanzangelegenheiten ihrer Kunden verpflichtet, „ein wirksames Instrument gegen Steuerhinterziehung“ wäre.

Seine Partei wird demnächst einen entsprechenden Antrag im Parlament einreichen.

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es zu dieser drastischen Änderung kommt – einige Abgeordnete haben sich nicht nur bereits dagegen ausgesprochen –, sondern das Gesetz sieht auch Ausnahmen vom Bankgeheimnis vor.

„Zahlreiche Bestimmungen des Zivilrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des Strafrechts, des Verwaltungsstrafrechts und der Rechtshilfe in Strafsachen sehen Ausnahmen vom Bankgeheimnis vor“, heißt es in der Regierung.

Demnach kann die Aufhebung gegen den Willen des Kunden durch gerichtliche Anordnung erfolgen: „Der Finanzplatz Schweiz verfügt über umfassende Mechanismen zur Abwehr von Vermögenswerten aus Straftaten.“ Im internationalen Vergleich sind die Schweizer Regeln sehr streng.»

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie Schweizer Staatsbürger sind, ist Ihr Recht auf „finanzielle Privatsphäre“ gewährleistet.

Wenn Sie hingegen Ausländer sind, wird Ihr Vermögen Ihrem Herkunftsland gemeldet.

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