Bundesgesundheitsministerium plant Neustart bei…

/dpa

Berlin/Loccum – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant offenbar einen Neustart beim geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).

„Wir müssen zugeben, dass wir jetzt ein Jahr mit dem Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz unterwegs sind. Und da muss man nicht lange drum rumreden: Der hängt in der Bundesregierung fest“, sagte Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 im BMG, bei der Veranstaltung „Gesundheitsversorgung in der Kommune stärken“ der Evangelischen Akademie Loccum.

Man habe zwar eine Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung durchgeführt, aber noch stehe die übliche Anhörung der betroffenen Verbände und der Bundesländer aus, bevor ein Kabinettsentwurf erstellt werden kann. Nun soll ein neuer Start kommen: „Ich werde auf die Re-Start-Taste drücken. Der Entwurf bleibt auf der Ebene, wo er jetzt ist. Ich werde den Entwurf, so wie er bekannt ist, mit den bekannten Regelungen zu den Gesundheitskiosken und den Gesundheitsregionen noch einmal neu in die Ressortabstimmung geben“, erklärte Weller.

Zusätzlich soll der neue Entwurf um Regelungen für das Engagement von Investoren in den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erweitert werden. Es solle vor allem ermöglicht werden, künftig genossen­schaftliche MVZ zu gründen. „Wir werden die Medizinstudienplätze, die geschaffen werden sollen, auch dort aufnehmen. Und dann hoffen wir, dass wir sehr zügig in die Verhandlungen kommen können und damit in einem überschaubaren Zeitraum im Kabinett landen können“, so Weller.

Man habe im Ministerium früh geplant, dass die Daseinsvorsorge wieder verstärkt vor Ort konzentriert werden müsse. Daher sei schon früh in der Amtszeit ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht worden. „Wir wollen die Versorgung wohnortnah, entsprechend der Bedarfe und der Morbidität organisiert wissen. Daher soll vor Ort die Vernetzung stärker ausgebaut werden.“ Es müsse unterschiedliche Lösungen und Antworten für Ballungsgebiete sowie für ländliche Regionen gefunden werden. Beispielsweise, wenn auf dem Land die fachärztliche Versorgung nicht immer gewährleistet werden könne oder es Ballungsgebieten vor allem Probleme beim Zugang zur Versorgung durch Sprachbarrieren gebe.

In den geplanten Gesundheitskiosken sollen künftig gezielte Präventionsangebote gemacht werden können, die vor Ort notwendig sind. „Wir wollen, dass dort konkret geholfen wird. Auch mit der Vermittlung von Arztterminen. Es soll ein Ort der Kümmerei werden“, so Weller. Er betonte, dass es viele Menschen gebe, die Unterstützung benötigen, bei der Vereinbarung von Arztterminen oder beim Lesen von Behandlungsplänen von chronischen Erkrankungen. „Es gibt Menschen, die an die Hand genommen werden müssen.“

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Die Kritik aus der Ärzteschaft an den Kiosken wehrte er ab: „Es soll ausdrücklich keine Parallelstrukturen und keine Konkurrenz zur niedergelassenen Ärzteschaft geben“, betonte Weller. „Im Gegenteil: Es soll unterstützen, dass Menschen in die Versorgung kommen.“

Ein Gesundheitskiosk soll in einer Region auf Antrag der Kommune entstehen, sie bekommen das Antragsrecht, führte Weller aus. Mit den Krankenkassen soll dann ein einheitlicher Vertrag geschlossen werden, ein wettbewerblicher Spielraum solle für die Kassen nicht bestehen. Die Gestaltungsfreiheit für den Kiosk sei dann aber groß – je nach Bedarf vor Ort. „Es geht nicht darum, Hamburg-Billstedt eins zu eins nachzubilden. Eher soll es um die Vernetzung gehen.“

Bei der Finanzierung sollen 20 Prozent die Kommunen tragen, 80 Prozent die Krankenkassen. Kommunen können ihren Beitrag auch beispielsweise durch Räumlichkeiten einbringen. „Diese Finanzierungssystematik ist extrem wichtig: Wir wollen medizinische und soziale Indikationen zusammen bekommen. Wir können nicht dauerhaft die Leute getrennt nach Sozialgesetzbüchern beraten. Medizinische Probleme und soziale Probleme bedingen einander“, betonte Weller. © bee/aerzteblatt.de

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