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„In dem Urteil betonte das Berufungsgericht, dass vollständige und zuverlässige Informationen über die angebotenen Produkte die Pflicht des Unternehmers sind. Irreführungen können die Eigenschaften des Produkts, einschließlich seiner Herkunft, betreffen“, schreibt das Amt.
Erinnern wir uns daran, dass es sich bei dem Fall um die Entscheidung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz von Ende April 2021 handelt. Tomasz Chróstny verhängte daraufhin eine Geldstrafe von über 60 Mio. PLN gegen Jeronimo Martins Polska für die Tatsache, dass der Eigentümer des Biedronka-Kette hat Verbraucher in die Irre geführt irreführende Angaben zum Herkunftsland von Gemüse und Obst machen, was ihre Kaufentscheidungen verfälschen könnte.
Das Verfahren wurde im Mai 2020 eingeleitet. Kontrolleure verglichen die Angaben auf den Ladenauslagen mit denen auf Sammel- bzw. Einzelverpackungen und in Lieferpapieren. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Obst und Gemüse gelegt, das als polnisch deklariert wurde, wobei – wie wir lesen – die größte Gefahr bestand, das falsche Land anzugeben, da diese sowohl in Polen als auch in anderen Ländern, z.B. Polen, wachsen. KartoffelnZwiebeln, Kohl, Karotten, Tomaten, Äpfel, Erdbeeren.
Wie das Amt damals mitteilte, Unregelmäßigkeiten traten bei 27,8 % auf. Biedronka-Läden von der Gewerbeaufsicht kontrolliert, d. h. in 73 von 263 Betrieben.
Auf dem Schild am Stand stand beispielsweise „Polen“, obwohl der in Biedronka in Łódź verkaufte Knoblauch tatsächlich aus Spanien stammte, die Kartoffeln in Radymno (Podkarpackie) aus Frankreich, der Wirsing in Kolberg aus Frankreich und der Sellerie aus Koszalin – aus den Niederlanden, Birnen aus Katowice – aus den Niederlanden und Schalottenzwiebeln, die man in einem Geschäft in Bydgoszcz kaufen konnte – aus Frankreich.