Bezahlte Abonnements: Die Europäische Kommission bittet Meta um Erläuterungen

Verbraucherorganisationen haben Brüssel alarmiert. Die Europäische Kommission forderte am Freitag von Meta Erklärungen zum werbefreien Abonnementsystem auf Facebook und Instagram, dem von Verbänden ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften zu personenbezogenen Daten vorgeworfen wurde. Seit November bietet Meta europäischen Nutzern von Facebook und Instagram die Wahl, diese Dienste weiterhin kostenlos zu nutzen, indem sie sich bereit erklären, ihre persönlichen Daten für gezielte Werbezwecke bereitzustellen, oder ein Abonnement zu bezahlen, um keine Werbung mehr zu sehen.

Mit dieser Formel stellt der amerikanische Riese eine Möglichkeit zur Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die ihm bereits mehrere Verurteilungen und Geldstrafen eingebracht haben. Doch Verbraucherverbände reichten am Donnerstag Beschwerde gegen das neue Abonnementsystem ein und prangerten „eine Nebelwand an, die die Aufmerksamkeit der Verbraucher von der illegalen Verarbeitung ihrer persönlichen Daten ablenken soll“. Meta hielt diese Vorwürfe für „unbegründet“.

Die europäische Exekutive gab am Freitag bekannt, dass sie im Rahmen der neuen Digital Services Regulation (DSA), die Ende August in Kraft trat, eine Informationsanfrage zu diesem Thema an den amerikanischen Social-Media-Riesen gerichtet habe. In diesem offiziellen Schreiben wird Meta gebeten, „zusätzliche Informationen zu den Maßnahmen bereitzustellen, die ergriffen wurden, um seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Werbepraktiken von Facebook und Instagram nachzukommen“.

Meta hat bereits mehrfach nachgefragt

Gefragt sind auch Informationen zu „Empfehlungssystemen“, die Inhalte für Nutzer ihrer Plattformen bewerben, sowie zu „Risikobewertungen im Zusammenhang mit der Einführung dieser Abonnementoption“. Dies ist nur der erste Schritt in einem Verfahren, das bei nachgewiesenen und länger andauernden Verstößen gegen die Vorschriften letztlich zu hohen finanziellen Sanktionen führen kann. Im Extremfall könnten die Bußgelder bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes der beteiligten Gruppen betragen.

Die Kommission hat bereits mehrere Informationsanfragen zu verschiedenen Themen an Meta gerichtet, darunter die Veröffentlichung terroristischer Inhalte, Desinformation im Zusammenhang mit Wahlkämpfen und der Schutz von Minderjährigen. Sie stellte am Freitag klar, dass sich ihre Informationsanfrage erneut auf einige dieser Themen bezog.

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Das DSA erlegt Online-Plattformen eine Reihe von Verboten und Pflichten auf, insbesondere eine Bewertung der mit den veröffentlichten Inhalten verbundenen Risiken und die Ergreifung von Maßnahmen zu deren Minderung. Die Kommission, die mittlerweile die Rolle des digitalen Polizisten in der EU spielt, hat die Macht, Straftäter zu kontrollieren und zu sanktionieren.

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