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Unternehmen

Amazon muss Prime-Gebühren nach BGH-Urteil vorübergehend senken

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs senkt Amazon die Gebühren für langjährige Prime-Kunden in Deutschland vorübergehend wieder ab. Die im Jahr 2022 vorgenommene Preiserhöhung basierte auf unwirksamen Vertragsklauseln. Betroffene Mitglieder können zudem über eine Sammelklage Rückerstattungen fordern.

Bundesgerichtshof erklärt Preisanpassung für unwirksam

Der juristische Streit um die höheren Beiträge für das Amazon Prime-Abonnement hat ein endgültiges Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in dritter Instanz entschieden, dass die im Herbst 2022 eingeführten Preiserhöhungen auf unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhten (Az. III ZR 205/25). Der dritte Zivilsenat befand, dass das Transparenzgebot verletzt wurde. Den Vertragspartnern sei aus den beanstandeten Klauseln nicht hinreichend deutlich zu entnehmen gewesen, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch das Unternehmen zustehen.

Die obersten Zivilrichter begründeten den Beschluss damit, dass Unternehmen laufende Verträge nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden verteuern dürfen. Als Amazon im Sommer 2022 die Preise für seine Prime-Mitgliedschaft beim Jahresabo um rund 30 Prozent anhob, schluckten Millionen Kunden den Ärger hinunter, da sie auf den schnellen Gratisversand und die Video- sowie Musik-Streaming-Dienste nicht verzichten wollten. Der Konzern hatte die Anpassung damals mit gestiegenen Kosten sowie generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation begründet.

Amazon muss Prime-Gebühren nach BGH-Urteil vorübergehend senken
Foto: WELT

Damit bestätigten die Richter die Linien der Vorinstanzen. Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf und im Oktober 2025 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klauseln für unzulässig erklärt. Im September 2022 hatte der Onlinehändler den Jahresbeitrag von 69 Euro auf 89,90 Euro und den Monatsbeitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben. Bei Prime Student stiegen die Gebühren von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich beziehungsweise von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich.

Vorübergehende Preissenkung für langjährige Bestandsmitglieder

Als Reaktion auf das rechtskräftige Urteil passt das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München den Beitrag für bestimmte langjährige Mitglieder vorübergehend an. Die Senkung betrifft Kunden, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert fortgeführt wurde.

Für diesen geschlossenen Kreis an Altkunden gilt ab dem folgenden Abrechnungstermin wieder der frühere Beitrag von 69 Euro jährlich bei jährlicher Zahlung oder 7,99 Euro bei monatlicher Zahlung. Betroffene Mitglieder werden nach Unternehmensangaben vor dem nächsten Zahlungstermin über die automatische Umstellung informiert. Ob und wie lange die alten Konditionen Bestand haben, ließ das Unternehmen offen und bezeichnete den Schritt in E-Mails an Bestandskunden ausdrücklich als vorübergehend.

Legal Voices - die juristische Presseschau
Foto: Legal Tribune Online

Wer seine Mitgliedschaft erst nach dem Stichtag im September 2022 zu den höheren Preisen abgeschlossen hat, kann aus diesem Verfahren keine allgemeine Preissenkung für seinen Vertrag ableiten. Unklar bleibt zudem, ob zwischenzeitliche Vertragsänderungen wie ein Wechsel zwischen Monats- und Jahreszahlung dazu führen, dass Kunden von der Rückkehr zum alten Tarif ausgeschlossen werden.

„Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht.“

Amazon-Sprecherin, via Frankfurter Allgemeine Zeitung

Sammelklage am Oberlandesgericht Hamm und Rückforderungsansprüche

Die automatische Beitragssenkung deckt jedoch ausschließlich künftige Zahlungen ab. Wer die Differenzbeträge aus den vergangenen Jahren zurückhaben möchte, muss auf andere Wege zurückgreifen. I-13 VKl 1/25) eingereicht, die eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge fordert. Die Klage stützt sich auf ein Prinzip, das der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2021 gegen die Postbank bestätigt hatte.

Amazon muss Prime-Gebühren nach BGH-Urteil vorübergehend senken
Foto: inside digital

Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale, können Betroffene grundsätzlich die Ansprüche der letzten drei Jahre geltend machen. Dabei sind die gesetzlichen Verjährungsfristen zu berücksichtigen, wonach Ansprüche zum Jahresende verjähren und für Zahlungen aus dem Jahr 2023 die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2026 endet. Für Erstattungen verweist Amazon auf dieses gesonderte Verfahren, während die Verbraucherschützer betonen, dass Verbraucher ihre Unterlagen wie Verträge und Zahlungsnachweise sichern und im persönlichen Konto einsehen sollten.

Das Bundesamt für Justiz unterhält ein offizielles Klageregister für betroffene Verbraucher. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben sich bislang rund 150.000 beziehungsweise über 145.000 Bürger in dieses Register eingetragen. Hendrik Franck, Leiter bei der Verbraucherzentrale NRW in Dinslaken, erklärt, dass die Anmeldung kostenlos ist und angemeldete Verbraucher im Erfolgsfall von der Klage profitieren können, ohne selbst einen eigenen Prozess gegen das Unternehmen führen zu müssen.

Prime-TarifmodellPreis vor September 2022Preis seit September 2022
Prime, Jahreszahlung69,00 €89,90 €
Prime, monatlich7,99 €8,99 €
Prime Student, jährlich34,00 €44,90 €
Prime Student, monatlich3,99 €4,49 €

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betont, dass es den Verbraucherschützern besonders wichtig ist, dass die betroffenen Personen auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen. Verbraucherschützer raten Betroffenen dazu, relevante Dokumente wie alte Verträge und Zahlungsnachweise zu sichern.

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David Falk

Über den Autor

David Falk verantwortet das Wirtschafts- und Unternehmensressort von Germanic Nachrichten. Er berichtet ueber Maerkte, Mittelstand, Innovation und strategische Entwicklungen in deutschen und internationalen Unternehmen.

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