All diese Mieterhöhungen sind illegal und nur wenige Mieter wissen es

Die Mieterhöhung folgt bestimmten Regeln, die von Vermietern manchmal nicht eingehalten werden.

„Jährliche Mietpreisübersicht“. Einen Brief mit diesem Titel zu erhalten, ist für einen Mieter nie eine gute Nachricht. Wenn der mit dem Eigentümer geschlossene Vertrag dies jedoch vorsieht, ist es völlig legal, dass sich der Betrag jedes Jahr erhöht. Dies muss jedoch innerhalb bestimmter Regeln erfolgen. Über die Erhöhung kann der Eigentümer nicht frei entscheiden. Alles ist gesetzlich geregelt. Allerdings kennen viele Mieter die Vorschriften kaum oder gar nicht und können dadurch geschädigt werden.

Insbesondere in Großstädten, wo der Wettbewerb um Wohnraum sehr groß ist, scheuen Eigentümer nicht davor zurück, die Gesetze zu missachten, während Mieter, die ihre Wohnung nicht verlieren wollen, sich häufig an die Auflagen halten. Allerdings stehen ihnen Rechte zu und es ist durchaus möglich, diese geltend zu machen, insbesondere die Mieterhöhung anzufechten.

Zunächst ist zu beachten, dass diese Erhöhung nur einmal im Jahr, zum Jahrestag des Mietvertrags, erfolgen kann, sofern dies in den Vertragsklauseln vorgesehen ist. Wenn nichts geschrieben steht, kann der Eigentümer keine zusätzliche Vergütung verlangen.

Dann wird diese Neubewertung begrenzt. Jedes Jahr darf ein bestimmter Betrag nicht überschritten werden. Seit 2022 darf die Miete nicht mehr als 3,5 % pro Jahr steigen. Ab 1Ist Nach Berechnungen der Website Boursier.com wird die maximale Steigerungsrate im April 2024 4,10 bzw. 4,20 % betragen.

Wenn Ihre Miete also 500 € beträgt, darf sie 521 € nicht überschreiten. Bei einem Betrag von 1.000 € darf der neue Betrag höchstens 1.042 € betragen. Wir müssen auch bedenken, dass ein Vermieter, wenn er die Miete nicht von einem Jahr zum nächsten erhöht, keine höhere Erhöhung der Entschädigung vornehmen kann, da dies illegal ist.

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Darüber hinaus ist es bestimmten Vermietern untersagt, die Miete zu erhöhen. Seit August 2022 können alle Wohnungen, deren Energiebilanz (Energy Performance Diagnostik, EPD) mit F oder G eingestuft ist, nicht mehr einer Mieterhöhung unterliegen. Dies ist gesetzlich strengstens verboten. Dieses Dokument muss dem Mieter beim Betreten der Unterkunft vorgelegt worden sein. Erhöht sich die Miete trotz DPE F oder G, können Sie gegen Ihren Vermieter vorgehen und die Übermittlung des Dokuments verlangen, wenn er es Ihnen bei Ihrer Ankunft nicht ausgehändigt hat.

Die hier besprochenen regulierten oder verbotenen Mieterhöhungen betreffen nur den Teil, der dem Eigentümer für die Wohnung gezahlt wird, nicht die Nebenkosten. Diese können entsprechend den Rechnungen des Treuhänders für die Gemeinschaftsbereiche oder entsprechend Ihrem Wasser- und/oder Gasverbrauch „frei“ steigen und ihre Erhöhung ist nicht reguliert.

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