Ab nächster Woche dürfen Privatpersonen keine Drohnen mehr halten. Sie müssen nach Belaeronavigatsiya verlegt werden

Autorin: Veronica Saiko

Weißrussland hat ein Verbot der Einfuhr, Lagerung, Verbreitung, des Betriebs und der Produktion von Drohnen für Privatpersonen erlassen. Dies ergibt sich aus dem im September 2023 unterzeichneten Dekret Nr. 297. In Bezug auf Import, Betrieb und Herstellung trat das Dokument unmittelbar nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Und das Lager- und Verbreitungsverbot wurde um ein halbes Jahr verschoben – bis zum 28. März.

Darüber hinaus sind dem Dokument zufolge Personen, die UAVs besitzen, bis zum 25. März verpflichtet, diese nach Belaeronavigatsiya zu überführen.

— Die Veräußerung von Drohnen durch Einzelpersonen erfolgt gegen Entgelt und gegen Entgelt an juristische Personen. Im ersten Fall trägt der Erwerber der Rechte am UAV alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten. – ist im Nationalen Rechtsportal angegeben.

Die Verantwortung für Verstöße gegen die Regeln zur Nutzung des Luftraums ist in Artikel 18.35 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Republik Belarus geregelt. Eine Einzelperson kann mit einer Geldstrafe von bis zu 20 Basiseinheiten rechnen, eine juristische Person mit einer Geldstrafe von bis zu 50 Basiseinheiten.

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