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Bundeswettbewerbsbehörde leitet formelles Verfahren gegen Foodora ein

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat formelle Ermittlungen gegen den Lieferdienst Foodora eingeleitet. Nach einer jahrelangen Branchenuntersuchung stehen Exklusivitätsklauseln, Bestpreisklauseln und teure Strafgebühren für Restaurants im Fokus der Wettbewerbshüter.

Bundeswettbewerbsbehörde und Foodora

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine langjährige Branchenuntersuchung abgeschlossen und ein formelles Verfahren gegen den Marktführer Foodora gestartet. Im Zentrum der behördlichen Aufmerksamkeit stehen drastische vertragliche Bedingungen, denen sich Gastronomiebetriebe auf den großen Online-Plattformen aussetzen müssen. Abgefragt wurden dabei Daten der zwei marktstärksten Plattformen sowie von 23 weiteren Bestelldiensten.

Marktkonzentration in Österreich und die Dominanz in Wien

Wien und Lieferando

Der österreichische Markt für Essens-Lieferdienste teilt sich laut den Erhebungen der Behörde im Wesentlichen zwischen zwei großen Playern auf. Foodora, das früher unter dem Namen Mjam am Markt auftrat, kontrolliert etwa 50 bis 60 Prozent des heimischen Marktes und dominiert vor allem das Stadtgebiet von Wien. Der Konkurrent Lieferando hält etwa 40 bis 50 Prozent und führt im restlichen Bundesgebiet.

Mit dem Markteintritt von Wolt in Wien im Jahr 2023 hat sich zwar ein dritter, österreichweit relevanter Anbieter etabliert, der schrittweise in weitere Städte expandiert. Dennoch weist der Markt nach wie vor erhebliche Eintrittsbarrieren auf, zu denen indirekte Netzwerkeffekte – da mehr Restaurants eine Plattform für Kundinnen und Kunden attraktiver machen und umgekehrt –, hohe Eintrittskosten sowie das Verhalten der etablierten Anbieter zählen. Frühere Mitbewerber wie Uber Eats hatten den österreichischen Markt bereits im Jahr 2019 verlassen. Für viele Gastronomiebetriebe haben sich die Online-Bestelldienste inzwischen zu einem unverzichtbaren Vertriebskanal entwickelt. Befragte Wiener Lokale gaben an, im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes (Stand 2023) über digitale Plattformen zu erwirtschaften. Ein eigener Befund der Behörde betrifft zudem die Werbung: Weil Sichtbarkeit auf den Plattformen entscheidend ist, buchen Restaurants zunehmend teure Werbedienstleistungen der Plattformen und verlagern dafür Budgets von anderen Kanälen, wodurch die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und sozialen Medien zurückgeht.

Kritik an Exklusivitätsvereinbarungen und einseitigen Strafgebühren

Exklusivitätsvereinbarungen und Strafgebühren

Im Rahmen ihrer Untersuchung, für die neben den Unternehmen selbst rund 2.500 Gastronomiebetriebe in Wien freiwillig befragt wurden, stieß die Behörde auf mehrere problematische Geschäftspraktiken. Dazu gehören Exklusivitätsvereinbarungen und Strafgebühren. In einigen Fällen erhalten Restaurants bessere Vertragskonditionen, wenn sie sich verpflichten, auf konkurrierenden Plattformen zu pausieren.

Bundeswettbewerbsbehörde leitet formelles Verfahren gegen Foodora ein
Photo: sn.at

Zudem stellte die Behörde fest, dass das Ausmaß an Rabattaktionen bei Foodora zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt in Wien stark anstieg. Kritisch bewertet die BWB auch enge Bestpreisklauseln, welche es Lokalen untersagen, Speisen über ihre eigenen Online-Kanäle günstiger anzubieten, auch wenn hier die wirtschaftliche Notwendigkeit von den Prüfern hinterfragt wird.

„Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht. Steigende Abhängigkeiten der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken. Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts von Marktmachtmissbrauch eingeleitet

Natalie Harsdorf, BWB-Generaldirektorin

Rechtliche Schritte und Prüfung nach dem Digital Services Act

KommAustria und Digital Services Act

Das Unternehmen bestätigte gegenüber der APA und gegenüber Trending Topics, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Man arbeite vollumfänglich mit der Behörde zusammen und werde die Ergebnisse sorgfältig prüfen. „Die Tatsache, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bedeutet nicht, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt, teilte Foodora weiters mit, wobei das Unternehmen anfügte, dass man zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Details bekannt geben werde.

Bundeswettbewerbsbehörde leitet formelles Verfahren gegen Foodora ein
Photo: trendingtopics.eu

Da rund ein Drittel der befragten Betriebe über mangelnde Erreichbarkeit der Plattformen klagte, hat die BWB ihre Ergebnisse zudem an die Regulierungsbehörde KommAustria zur Prüfung nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) übermittelt.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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