Ein neues juristisches Gutachten der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die in Berlin vorgestellte Analyse sieht gute Erfolgschancen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, woraufhin die Grünen nun eine erneute rechtliche Prüfung der Partei fordern.
Die zentralen Vorwürfe der GFF-Analyse

zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei verstoße laut der Ausarbeitung gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. In der Bewertung der rechtlichen Lage halten die Autoren es für wahrscheinlich, dass ein entsprechender Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte. Die Dimension des Dokuments wird in den Berichten unterschiedlich dargestellt: Während die WELT von einer 1.500-seitigen Analyse spricht, gibt der BR die Länge des Gutachtens mit 3.062 Seiten an. Finanziert wurde das Projekt ausschließlich durch private Spenden.
Ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“
rassistisch geprägtes politisches Konzeptverfolgt. Die Experten führen aus, dass die Partei ein
ethnisch-kulturelles Volksverständnisvertrete und dabei bewusst
unterschiedliche Klassen von Menschendefiniere. Besonders kritisch wird die systematische Herabwürdigung bestimmter Gruppen bewertet. Das Politikkonzept der Partei richte sich auf die
Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertungvon Ausländern, Menschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen. Zusätzlich wird die Absicht analysiert, politische Gegner zu unterdrücken. Die GFF führt an, dass
politisch motivierte Strafverfolgungzu den Zielen der Partei zähle, was sich unter anderem in Äußerungen gegen ehemalige Regierungsmitglieder zeige.
Das Versagen innerparteilicher Abgrenzung
- Mangelnde Sanktionen: Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, jedoch nicht gegen Mitglieder, die besonders stark verfassungswidrige Positionen vertreten.
- Formale Fassaden: Die sogenannte Unvereinbarkeitsliste, auf der extremistische Organisationen stehen, diene laut den Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung.
- Taktische Kooperation: Die Parteiführung unterscheide bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was eine faktische Kooperation mit dem rechtsextremen Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe.
Politische Reaktionen und der Weg zum Verbot

| Zuständiges Organ | Rolle im Prozess |
|---|---|
| Bundestag | Antragsberechtigt |
| Bundesrat | Antragsberechtigt |
| Bundesregierung | Antragsberechtigt |
| Bundesverfassungsgericht | Einzige Instanz für die endgültige Entscheidung |
Abgrenzung zum Verfassungsschutz-Gutachten
Das aktuelle GFF-Gutachten setzt sich bewusst von früheren staatlichen Einschätzungen ab. Der Projektleiter der Analyse betont, dass diese Untersuchungzu einem sehr viel vollständigeren Bildführe als das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Frühjahr 2025. Die Einordnung des Verfassungsschutzes, welche die Partei als
gesichert rechtsextremistische Bestrebungeinstufte, ist derzeit Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Ein Kölner Verwaltungsgericht hatte diese Einstufung im Februar in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt, während das Hauptsacheverfahren noch läuft. Die GFF-Analyse versucht nun, die Lücken dieser staatlichen Prozesse zu schließen, indem sie nicht nur die Einstufung als rechtsextrem, sondern die konkrete Verfassungswidrigkeit und die damit verbundene Verbotsmöglichkeit in den Fokus rückt.
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