Der Kanton Bern hebt zum 1. Juli 2026 das bisherige Fahrverbot für Fahrräder und Mountainbikes auf Wanderwegen auf. Diese Entscheidung folgt einem Bundesgesetz von 2022, das die Kantone verpflichtet, bis 2027 ein entsprechendes Velowegnetz zu planen, um den Alltags- und Freizeitverkehr rechtlich abzusichern und die bestehende Praxis abzubilden.
Das Bundesgesetz über Velowege und die Frist bis 2027
Die rechtliche Grundlage für die Neuregelung ist das im März 2022 in Kraft getretene Bundesgesetz über Velowege. Wie Radio BeO berichtet, verpflichtet dieses Gesetz die Kantone, innerhalb von fünf Jahren ein Netz für den Alltags- und Freizeitverkehr – einschließlich Mountainbiken – zu planen. Die Umsetzung dieser Pläne muss innerhalb von 20 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für den Kanton Bern bedeutet dies, dass die Planung durch die Gemeinden im nächsten Jahr abgeschlossen sein muss. Die Aufhebung des Fahrverbots auf Fuß- und Wanderwegen zum 1. Juli 2026 ist ein strategischer Schritt des Kantons. Offiziell begründet die Behörde diesen Schritt damit, dass das Verbot in der Praxis kaum kontrollierbar sei und die Anpassung lediglich die Realität auf den Wegen widerspiegle.Sicherheitsrisiken und die Forderung nach Entflechtung
Während die staatlichen Stellen auf eine gemeinsame Nutzung setzen, warnt der Verein Berner Wanderwege vor den Gefahren dieser Entwicklung. Der Verein, der die Interessen von rund 625.000 Wandernden im Kanton vertritt, plädiert für eine konsequente Entflechtung, also die strikte Trennung von Wanderwegen und Bike-Trails. Die Argumentation stützt sich auf die schiere Menge der Begegnungen. Laut Angaben, die Nau veröffentlicht hat, kommt es im Kanton Bern bereits heute jährlich zu über 50 Millionen Begegnungen zwischen Bikern und Wanderern. Da diese Zahl stark steigt, sieht der Verein ein erhöhtes Risiko für heikle Situationen. Besonders gefährdet seien ältere Menschen, Familien mit Kindern, Hundehalter und Reiter. Die Gegenseite sieht das anders. Die Interessengemeinschaft BE-Bike ist überzeugt, dass die gemeinsame Nutzung der Wege bereits heute problemlos funktioniert. Aus dieser Sicht ist die Gesetzesanpassung lediglich eine Formalisierung eines bestehenden Zustands.Infrastrukturmangel: Sportler ohne eigene Wege
Ein zentraler Punkt der Debatte ist das Fehlen dedizierter Infrastruktur für Mountainbiker. Abgesehen von wenigen Bikeparks sowie Downhill- und Flowtrails gibt es kaum spezialisierte Angebote. Diese Lücke führt dazu, dass Mountainbiker auf das bestehende Wandernetz ausweichen. Bikende sind Sportler ohne Infrastruktur. Jerun Vils, Geschäftsführer der Berner Wanderwege, via Plattform J Um diese Situation zu verbessern, bietet der Verein Berner Wanderwege den Gemeinden Unterstützung bei der Planung und Realisierung eigener Biketrails an. Das Ziel ist eine Lösung, bei der beide Nutzergruppen ihre Freizeit stressfrei genießen können, ohne dass die Erlebnisqualität der Wanderer durch Tempo und Herausforderung der Biker beeinträchtigt wird.Widersprüchliche Ansichten zu Unterhaltskosten
Ein weiterer Streitpunkt ist die finanzielle Belastung der Gemeinden. Die Berner Wanderwege befürchten, dass die zusätzliche Nutzung der Wanderwege durch Velofahrer zu einem massiven Mehraufwand beim Unterhalt führen wird. Dieser Einschätzung widerspricht der Tourismusbranche. Flurin Riedi, Tourismusdirektor von Gstaad Saanenland, vertritt die Ansicht, dass die Koexistenz auf den Wegen grundsätzlich gut funktioniert. Er warnt stattdessen vor den Kosten einer Trennung: Eine vollständige Entflechtung würde laut Riedi zu doppelt so hohen Unterhaltskosten führen, da zwei separate Netze gepflegt werden müssten.Wahrnehmung und Vorfahrtsregeln auf den Wegen
Die Problematik der gemeinsamen Nutzung wird durch ein Defizit an Wissen über geltende Regeln verschärft. Eine Umfrage, die die Berner Wanderwege Ende Mai 2026 an der Cycle Week in Zürich durchführten, lieferte hierzu konkrete Daten:Find more reporting in our Nachrichten section.
