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Andrea Stauffacher zu zwölf Monaten Haft verurteilt

Das Zürcher Bezirksgericht hat die 76-jährige Linksextremistin Andrea Stauffacher am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Verhandlung fand zum zweiten Mal ohne die Angeklagte statt, die stattdessen draussen mit einer roten Fahne an einer Solidaritäskundgebung teilnahm.

Zwei unbewilligte Demonstrationen in Zürich und Basel als Kern der Anklage

Im Zentrum des Verfahrens standen zwei Vorfälle aus den Jahren 2022 und 2023. Im Februar 2022 soll sich Stauffacher in Zürich einer Gegendemonstration der Szene Zürich Nazifrei angeschlossen haben, bei der rund 2000 Personen durch die Innenstadt zogen. Aus dieser Menge heraus attackierten Vermummte die Polizei mit Pflasterstühlen, Pflastersteinen und Restaurantmobiliar. Mehrere Polizeiautos wurden beschädigt, wodurch ein Sachschaden von mehreren Tausend Franken entstand. Laut Anklageschrift hielt sich Stauffacher über eineinhalb Stunden inmitten dieses Geschehens auf.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich im Februar 2023 in Basel im Rahmen einer Kundgebung unter dem Motto Die Klimakrise ist jetzt!. Bis zu 500 Personen marschierten durch die Straßen, während Beteiligte die Einsatzkräfte mit Steinen, Farbflaschen und Knallkörpern bewarfen. Mehrere Polizisten trugen dabei Verletzungen davon, darunter Brandwunden und Gehörtraumata. Die Staatsanwaltschaft warf Stauffacher vor, sich dort in den vordersten Reihen aufgehalten, eine Rede mit dem Mikrofon gehalten und sich trotz der Gewalt nicht von der Gruppe entfernt zu haben.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich und die Begründung des Richters

Das dreiköpfige Richtergremium sprach die Angeklagte der mehrfachen Brand- oder Sprengstoffdelikte ungeachtet, jedoch wegen mehrfachen Landfriedensbruchs sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig (NZZ). Der vorsitzende Richter begründete die unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit der Vorgeschichte der Beschuldigten. Da sie bereits fünf einschlägige Vorstrafen aufweist und frühere Geldstrafen wirkungslos geblieben waren, liege keine günstige Prognose für ein straffreies Leben vor.

Andrea Stauffacher zu zwölf Monaten Haft verurteilt
Foto: Swissinfo

Sie ist eine Überzeugungstäterin, sie ist unbelehrbar.

Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete das Gericht die Erstellung eines DNA-Profils an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert und eine Geldbusse beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beschuldigte kann beim Obergericht Berufung einlegen.

Prozess ohne die Angeklagte und Begleitung durch Petarden vor dem Gebäude

Bereits im März war ein erster Verhandlungstermin geplatzt, weil Stauffacher nicht erschienen war. Auch am Mittwoch blieb der Gerichtssaal für sie leer. Stattdessen hielt sie sich vor dem Gerichtsgebäude auf, wo sich etwa 70 Sympathisanten zu einer friedlichen Solidaritätskundgebung versammelt hatten. Während im Inneren des Gebäudes das Urteil gesprochen wurde, zündeten Teilnehmer auf der Strasse Knallpetarden und Böller, deren Knall zeitweise bis in den Gerichtssaal zu hören war.

Andrea Stauffacher zu zwölf Monaten Haft verurteilt
Foto: NZZ
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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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