Die Europäische Union hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Frist zur Umsetzung der europäischen Gasrichtlinie in nationales Recht verstrichen ist. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im März im Kabinett eingebracht, doch das Gesetz steckt seither im Bundestag fest.
Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen fehlender Gasrichtlinie
Die Europäische Union hat in dieser Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sowie weitere Mitgliedstaaten eröffnet. Brüssel fordert die Länder auf, die neuen Vorschriften für den Gas- und Wasserstoffmarkt in nationales Recht zu übertragen. Die EU-Kommission wies in einer Mitteilung darauf hin, dass die Staaten die Umsetzung der Richtlinie bis spätestens zum 5. August 2026 mitteilen mussten. Bisher hat laut Kommission lediglich Italien die vollständige Umsetzung fristgerecht gemeldet.
Deutschland und die betroffenen Länder haben nun eine Frist von zwei Monaten erhalten, um Brüssel die Umsetzung zu übermitteln. Sollte dies nicht geschehen, droht der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Im schlimmsten Fall können daraufhin Zwangsgelder an Brüssel verhängt werden.
Gesetzentwurf steckt im Bundestag fest
Dass Deutschland die Richtlinie bisher nicht umgesetzt hat, sorgt in der Energie- und Umweltbranche seit einiger Zeit für Irritationen. Bereits Ende März hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche beschlossen. Seitdem hängt das Vorhaben im Bundestag fest. Auf eine Anfrage der Berichterstattung reagierten die beiden energiepolitischen Sprecher von Union und SPD bis Redaktionsschluss nicht.
Scharfe Kritik an der Verzögerung kommt unter anderem vom Umweltinstitut München.
Dass die Bundesregierung es inmitten der zweiten fossilen Energiekrise innerhalb weniger Jahre nicht geschafft hat, klare Regeln für den Gasausstieg festzulegen, ist ein Armutszeugnis, das Verbraucher:innen und Industrie teuer zu stehen kommen könnte.
Till Irmisch, Referent für Energie und Klima beim Umweltinstitut München
Neuregelungen für das Recht auf Gas und Netzstilllegungen
Die Gasbinnenmarktrichtlinie gilt als zentraler Baustein für die Energiewende und leitet einen Paradigmenwechsel bei der Gasversorgung ein. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass Verbraucher künftig kein grundsätzliches Recht auf Gas mehr haben. Gasnetzbetreiber könnten somit zu dem Ergebnis kommen, dass sich der Betrieb eines Netzes wirtschaftlich nicht mehr rechnet, und die Stilllegung einleiten – selbst gegen den Willen der Verbraucher. Erste Umfragen unter Netzbetreibern zeigen, dass einige Stadtwerke diesen Schritt tatsächlich erwägen.
Um ein Netz stillzulegen, müssen Energieunternehmen strenge Fristen und Informationspflichten einhalten. Der Entwurf schreibt vor, dass Verbraucher rechtzeitig und mehrfach im Voraus informiert werden müssen, damit sie ihre Heizungen umrüsten können. Die erste schriftliche Mitteilung muss demnach zehn Jahre vor dem geplanten Termin erfolgen, gefolgt von weiteren Hinweisen fünf Jahre, zwei Jahre, sechs Monate sowie zwei Wochen vor dem Stichtag.
Dabei sind die Energieversorger verpflichtet zu erklären, warum ein Anschluss vom Gasnetz getrennt wird und welche Alternativen zur Wärmeerzeugung bestehen. Zudem müssen sie über finanzielle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Heizungsumrüstung aufklären. Ob der Bundestag im Zuge der parlamentarischen Beratung noch Änderungswünsche an diesen Fristen anbringt, bleibt vorerst unklar.
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