Zum Inhalt springen
Welt

SEM-Daten zeigen hohe Kriminalitätsrate bei Asylsuchenden aus Maghreb-Staaten

Mehr als 80 Prozent aller Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten sind im Jahr 2024 in der Schweiz während ihres Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid als Beschuldigte in einem Strafverfahren erfasst worden. Diese interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration schürt eine scharfe politische Debatte über Haftlücken, Beschleunigungen und die gesellschaftliche Stigmatisierung Betroffener.

Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration (SEM), die über Medienberichte bekannt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die Kriminalitätsraten unter bestimmten Asylgruppen in der Schweiz. Demnach wurden im Jahr 2024 insgesamt 80,5 Prozent der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten – zu denen Marokko, Algerien und Tunesien gehören – mindestens einmal im Laufe ihres Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid in ein Strafverfahren verwickelt laut den SEM-Zahlen.

Diese Quote hebt sich drastisch von anderen Herkunftsländern ab. Bei Asylsuchenden aus allen übrigen Staaten lag der Wert im selben Zeitraum bei 12,3 Prozent. Nochmals deutlich tiefer ist die Erfassungsquote bei vorläufig Aufgenommenen mit 3,8 Prozent, bei Ukraine-Flüchtenden mit Schutzstatus S mit 1,9 Prozent sowie in der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung mit 1 Prozent und bei Schweizer Staatsangehörigen mit 0,6 Prozent, wie aus den SEM-Daten hervorgeht.

Einordnung durch das SEM und Reaktionen der Behörden

Die Behörden betonen, dass die neuen Zahlen zwar auch für sie eine unerwartete Dimension zeigen, das Grundproblem jedoch seit längerem bekannt ist. SEM-Sprecher Daniel Bach erklärte gegenüber Medien, dass vor allem junge Männer aus dem Maghreb für die Zwischenfälle in den Bundesasylzentren verantwortlich sind. Gleichzeitig stellte er klar, dass sich die allermeisten Asylsuchenden regelkonform verhalten: Rund 96 Prozent der gesamten Asylbevölkerung wurden im Jahr 2025 zu keinem Zeitpunkt einer Straftat beschuldigt.

Zudem verwies das SEM darauf, dass die betroffenen Personen aus Nordafrika überwiegend keinen Anspruch auf den Schutz der Schweiz haben. Es handele sich meist um Gesuchsteller, bei denen ohnehin von Beginn an feststehe, dass sie das Land wieder verlassen müssen.

Das 24-Stunden-Verfahren und politische Gegenmaßnahmen

Um der Problematik zu begegnen, hat der Bund unter Asylminister Beat Jans im Jahr 2024 ein beschleunigtes 24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende aus Nordafrika eingeführt. In der Praxis erweist sich die Umsetzung dieses Instruments jedoch als kompliziert. Betroffene haben das Recht, Einsprache zu erheben, und einige verweigern die Abgabe von Fingerabdrücken oder das Wahrnehmen offizieller Termine, was den Prozess verzögert.

Dennoch zeigt das beschleunigte Vorgehen in bestimmten Bereichen Wirkung. Früher reisten manche Gesuchsteller direkt nach der Antragstellung weiter – oft ohne Fingerabdrücke abzugeben –, um sich unkompliziert Obdach und Verpflegung zu sichern, ohne ein vollständiges Verfahren oder eine direkte Wegweisung zu riskieren. Solche Vorgänge können nun schneller registriert werden. Das erklärte Ziel der aktuellen Asylstrategie bleibt laut Behördenangaben, dass straffällige Personen das Land rasch verlassen müssen und Menschen aus diesen Herkunftsländern langfristig gar keine Asylgesuche mehr in der Schweiz stellen.

Persönliche Erfahrungen und die Stigmatisierung Betroffener

Die intensive politische und gesellschaftliche Debatte hat spürbare Auswirkungen auf den Alltag derjenigen, die sich in den Asylverfahren befinden. Betroffene Männer aus Algerien und Marokko schildern, dass die veröffentlichten Kriminalitätsraten ihre ohnehin schwierige Situation weiter verschärfen und sie das Gefühl haben, pauschal verurteilt zu werden.

SEM-Daten zeigen hohe Kriminalitätsrate bei Asylsuchenden aus Maghreb-Staaten
Photo: 20min

Sein eigenes Gesuch wurde abgelehnt, dagegen läuft ein Rekurs. Er betont, arbeiten zu wollen, verweist aber auf den Mangel an legalen Zugängen zum Arbeitsmarkt. Ähnlich äußert sich ein 22-jähriger Algerier, der nach eigenen Angaben auf der Strasse lebt und die Polizeikontrollen als diskriminierend empfindet. Viele Geflüchtete aus den Maghreb-Staaten fordern vor allem, dass nicht ihre Herkunft über sie entscheidet und sie bei Behördenkontakten nicht sofort als Bedrohung eingestuft werden.

Auf institutioneller Ebene wird die internationale Zusammenarbeit unterdessen ausgebaut. So wurde kürzlich ein Abkommen mit Marokko geschlossen, das die Identifizierung von Personen erleichtern und somit die Rückführungen und Verfahren beschleunigen soll.

Teilen Facebook X WhatsApp E-Mail
Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.