Versicherungsverträge: Top-Start zur Kündigung in drei Klicks

Es ist ein Schritt, der auf dem Papier gut für Ihren Geldbeutel sein sollte. Es wurde jedenfalls im Rahmen des Gesetzes vom 16. August 2022 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der Kaufkraft der Franzosen beschlossen. Ab diesem Donnerstag, dem 1. Juni, ist es verpflichtend, einen Versicherungsvertrag online mit drei Klicks kündigen zu können, sobald er zu diesem Zeitpunkt elektronisch auf der Website des Unternehmens abgeschlossen werden kann.

Eine Bestimmung, die für zukünftige Verträge gilt, aber auch für laufende Verträge zur Kfz-Versicherung, zur Hausratversicherung oder sogar zur ergänzenden Krankenversicherung. Aber auch Affinitätsversicherungen, also Versicherungen, die wir zusätzlich zum Kauf einer Ware oder Dienstleistung abschließen, manchmal sogar ohne es wirklich zu merken. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können mit einem Bußgeld von bis zu 75.000 Euro belegt werden.

Also keine unbeantworteten E-Mails, taube Gespräche am Telefon oder teure Einschreiben, wenn man alles versucht hat: Die Hürde, die die Kündigung eines solchen Vertrags für die Franzosen manchmal darstellt, wird theoretisch ein Ende haben.

Und indem die Behörden den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, den Versicherer einfacher zu wechseln, eröffnen sie ihnen die Möglichkeit, Tarife zu vergleichen, mit der Konkurrenz mitzuspielen und erhebliche Einsparungen zu erzielen.

Energie- und Telekommunikationsverträge müssen folgen

Konkret müssen Versicherungsgesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit den Verbrauchern eine kostenlose, dauerhafte, direkte und leicht zugängliche Funktion namens „Vertrag kündigen“ zur Verfügung stellen. Eine ähnliche Formel kann verwendet werden, sie muss jedoch „eindeutig“ sein, um den Verbraucher nicht irrezuführen.

Nach Einleitung des Verfahrens muss der Versicherte seinen Vor- und Nachnamen, eine Kontaktmöglichkeit, die Vertragsreferenz, den Kündigungsgrund und das Datum angeben. Anschließend wird dem Vertragsnehmer eine allgemeine Zusammenfassung der Bedingungen und Folgen dieses Vorgangs vorgelegt. Nach der Lektüre muss der Versicherte nur noch auf „Meine Stornierungsanfrage bestätigen“ klicken.

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Diese Funktionalität, die derzeit nur für den Versicherungsbereich gilt, soll in den kommenden Monaten per Dekret auf neue Dienstleistungen ausgeweitet werden. Betroffen wären Energie- (Strom, Gas etc.) und Telekommunikationsverträge (Telefonie, Box etc.).

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