Rentenkürzungen für Rentner? Hier ist die Wahrheit!

Rentenerhöhungen und Neubewertung im März 2023

Die Rentenerhöhung ist im März 2023 fällig für diejenigen, die zu Jahresbeginn von der Neubewertung ausgenommen sind (diejenigen, die einen Scheck über einen Bruttobetrag von mehr als etwa 2.100 Euro haben). Die Nachricht ist offiziell, der Schritt der Regierung ist wichtig und wird diesen Monat einen guten Teil der Rentner aufmuntern sie werden auch von den Rückständen im Januar und Februar profitieren. Es wird also ein reicherer Scheck sein was geliefert werden soll. Allerdings müssen einige Dinge geklärt werden. Die Neubewertung ist ein gesetzlich vorgesehener Mechanismus sichern die Kaufkraft der Renten im Laufe der Jahre, was es nicht anfällig für steigende Lebenshaltungskosten macht. Es muss gesagt werden, dass die Inflation im Jahr 2022 ausgesprochen hoch war: ein Durchschnittswert von 8,1 %, aber der von INPS für die Neubewertung 2023 verwendete vorläufige Wert beträgt 7,3 %. Die Anpassung, mit der Differenz von 0,8 %? Es wird im Januar 2024 eintreffen.

Die andere Seite der Medaille betrifft jedoch die Renten mit den höchsten Einkommen. Denn wenn es stimmt, dass für diejenigen bis zum 4-fachen die Mindestbehandlung 100% im Vergleich zur Inflation betrug, geht es für die anderen nach unten. Und damit geht Kaufkraft verloren. Nehmen wir einige Beispiele.

März Rentenerhöhungen und Zahlungsrückstände

Wer hat eine Rente von 2.500 Euro bekommt eine Aufstockung von 155 Euro brutto pro Monat und erreicht im März aufgrund der Neubewertung angesichts der Rückstände von Januar und Februar 465 Euro. Rente von 3.000 Euro brutto pro Monat? Sie liegen bei 120 Euro und damit gehen im März 360 Euro in den Scheck. Es ist immer noch. Bruttorente 4.000 Euro monatlich: Die monatliche Erhöhung von 136 Euro, die zu den 272 Euro Nachzahlung hinzugefügt wird, führt zu einer Zahlung von 408 Euro. Bruttorente von 6.000 Euro: Die Erhöhung beträgt 140 Euro, was den Rentnern im März zusätzlich zu den 280 Euro 420 Euro mehr bringt.

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Rentenerhöhungen oder… Kürzungen? Die Aufwertung der Rentnerschecks

Renten zwischen 2.101,53 und 2.626,90 Euro: 85 % des Satzes;

Renten zwischen 2.626,91 und 3.152,28 Euro: 53 % des Satzes;

Renten zwischen 3.152,29 und 4.203,04 Euro: 47 % des Satzes;

Renten zwischen 4.203,05 und 5.253,80 Euro: 37 % des Satzes;

Renten über 5.253,81 €: 32 % des Satzes.

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