LDie Vorlage an den Verfassungsrat im Zusammenhang mit der Änderung des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes für 2023 erfreut sich einer ungewöhnlichen Publizität und weckt große Hoffnungen bei den Gegnern der Rentenreform. Diese Erwartung erklärt sich aus der erheblichen Macht des Verfassungsrichters: Würde er das Gesetz für verfassungswidrig erklären, würde dies dem Präsidenten der Republik die Verkündung untersagen und damit die Reform zunichte machen. Der Verfassungsrat ist jedoch keine dritte gesetzgebende Versammlung, die die Angemessenheit des Gesetzestextes prüfen soll. Er ist bescheidener ein Richter, der streng dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob das ihm vorliegende Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht.
Dieses Verfassungsgericht hat auch eine starke Bindung an seine eigene Rechtsprechung, von der es nur in Ausnahmefällen abweicht, was seine Entscheidungen relativ vorhersehbar macht. Allerdings verheißt die Rechtsprechung des Rates nichts Gutes für eine totale Zensur des Finanzierungsänderungsgesetzes, ebensowenig wie des Herzstücks der Rentenreform.
Die Oppositionsparlamentarier, die den Verfassungsrat angerufen haben, argumentieren insbesondere, dass das Gesetz nach einem verfassungswidrigen Verfahren angenommen wurde. Erstens hätte die Regierung einen Verfahrensmissbrauch begangen, indem sie anstelle eines traditionellen einfachen Gesetzes ein Änderungsgesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung gewählt hätte. Zu der Anwendung dieses einzigartigen Verfahrens kam dann die Mobilisierung anderer verfassungsrechtlicher Mechanismen hinzu, wie die Prüfung des Textes durch die Versammlungen innerhalb begrenzter Fristen, die blockierte Abstimmung oder die Annahme ohne Abstimmung durch die Verpflichtung der Regierungsverantwortung. Diese Häufung hätte das Erfordernis von Klarheit und Aufrichtigkeit in der parlamentarischen Debatte untergraben.
Identifizieren Sie die Absicht der Regierung
Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass der Verfassungsrat sehr zurückhaltend ist, ein Gesetz als Ganzes für verfassungswidrig zu erklären. Seit 1959 wurden nur siebzehn von mehr als 744 kontrollierten Gesetzen vollständig zensiert, darunter acht wegen Verletzung einer Verfahrensordnung. Die Untersuchung dieser acht Präzedenzfälle zeigt einen klaren Trend: Der Verfassungsrichter rügt ein Gesetz wegen Verletzung des Gesetzgebungsverfahrens nur unter der doppelten Voraussetzung, dass die betreffende Verfahrensvorschrift präzise und eindeutig ist und dass die Unregelmäßigkeit eindeutig festgestellt wird. Und selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann er sich aus reiner Zweckmäßigkeit immer weigern, das Gesetz zu tadeln (76-66 DC; 2020-799 DC).
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