Die Justiz setzt eine Anordnung aus, die nächtliche Versammlungen in Paris verbietet

Laurent Nuñez muss sein Exemplar überprüfen. Das Verwaltungsgericht von Paris hob am Samstag eine Verfügung des Polizeipräfekten der Hauptstadt auf, die Versammlungen untersagte, und urteilte, dass dies die Demonstrationsfreiheit verletzt habe, so der Beschluss des Kammerrichters.

Das Gericht, das von mehreren Organisationen, darunter der Liga der Menschenrechte (LDH), dem Syndikat der Anwälte Frankreichs (SAF) und Solidaires, dringend angegriffen wurde, war der Ansicht, dass das allgemeine Demonstrationsverbot in mehreren Sektoren von Paris weder „notwendig noch verhältnismäßig“ sei Wahrung der öffentlichen Ordnung”.

Verbot des Mitführens pyrotechnischer Geräte

Das am Freitag veröffentlichte fragliche Dekret verbot Demonstrationen zwischen Samstag 17 Uhr und Sonntag 3 Uhr in mehreren Sektoren von Paris, die sich in der Nähe von Machtzentren befanden oder in den letzten Wochen Schauplatz von Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Ordenskräften waren. Außerdem verbot es in der Nähe von und innerhalb von Demonstrationen das Tragen von pyrotechnischen Vorrichtungen, gefährlichen Substanzen oder „Schutzausrüstungen, die dazu bestimmt sind, die Aufrechterhaltung der Ordnung zu unterbinden“. Das Gericht hielt diese beiden Verbote daher für unverhältnismäßig und wies darauf hin, dass mehrere am Samstag in Paris ausgerufene Demonstrationen reibungslos verliefen.

Die LDH, die SAF und das Syndicat de la magistrature warfen dem Polizeipräsidium vor, „heimlich“, „ohne dass jemand informiert wurde“, tägliche Anordnungen zum Verbot von Versammlungen in einem großen Teil des Zentrums der Hauptstadt getroffen zu haben. Das Verbot „nicht angemeldeter Versammlungen“ zwischen letztem Montag, 17 Uhr, und Dienstag, 3 Uhr, wurde beispielsweise um 17.30 Uhr veröffentlicht.

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